Bundesverband
Solare Mobiliät e.V.

Bundesverband Solare Mobilität
Ausgabestand 11.01.2007 - Erstellt von R.Reichel, bsm, email:   RR @ solarmobil.net
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Mitglied werden: Fördermitgliedsantrag zum download (antrag.pdf)

Aktuelles:

Impressum - der bsm in Stichworten:

  • Der Bundesverband Solare Mobilität e.V. ist beim Amtsgericht Münster unter der Nr. VR 4483 als Verein eingetragen.
  • Gemeinnützig laut Finanzamt Münster, St.Nr. 337 / 5988 / 1225
  • Der Vorstand und die Arbeitsgemeinschaften sind ehrenamtlich tätig,
    Bilder und Hinweise zu den Personen incl. Adressen und Arbeitsgebieten weiter unten
  • Persönliche ordentliche Mitgliedschaft: 50 Euro pro Jahr,
  • Fördermitgliedschaft für natürliche Personen: 36 EURO, für juristische Personen ab 100 Euro pro Jahr
  • Mitgliedsantrag runterladen als pdf-Datei (86 kB): Antrag.pdf
  • Die bsm-Mitglieder erhalten die Zeitschrift "Solarmobil" (offizielles Mitteilungsorgan des bsm)
  • Satzung des bsm in der Fassung vom 23.07.04 als pdf-Datei
  • Bearbeitung der Internetseiten durch R. Reichel (s.u.)
Der Bundesverband Solare Mobilität e.V. (bsm) setzt sich aktiv für den Umweltschutz ein durch die Verwendung von Solarenergie für die Mobilität zu Lande, auf dem Wasser und in der Luft. Der Verein fördert Wissenschaft und Forschung und ist gemeinnützig.

Hauptaktivitäten zur Zeit:

  • Aktivitäten rund um die solare Mobilität mit Autos, Rollern und Fahrrädern, mit Booten und Schiffen, mit Eisenbahnen und mit Flugzeugen und ähnlichem.
  • Verbandsarbeit, Informationsaustausch untereinander und mit anderen Verbänden und Gruppen, Lobbyarbeit
  • Veröffentlichungen, Redaktion der Zeitschrift Solarmobil, Internet u.a., Vorträge, Seminare
  • Versand von Informationsmaterial
  • Messen und Ausstellungen (Sonderschau Solare Mobilität)
  • Jährliche Deutsche Energiesparmeisterschaft speziell für Solar- und Elektromobile
  • Stromtankstelle für Veranstaltungen
  • Park & Charge Organisation in Deutschland, Mitarbeit an der LEM-NET Stromtankstellen Liste
  • Standards und Spezifikationen im Bereich der solar-elektrischen Mobilität.

Ehrungen und Preise:

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bsm-Flyer (Faltblatt mit Kurzbeschreibung des bsm und seiner Aktivitäten), download - in Deutsch - (470 kb)

bsm-flyer (one page description of the bsm, it´s main goals and activities), pdf-download - in English - (411 kB)


..
bsm - Vorstand


"Sunthomic"

Name Thomic Ruschmeyer
Funktion 1. Vorsitzender
Adresse Kiefernberg 51, D-21075 Hamburg,
Fon 040-792 93 29, Funk 0177-792 93 29 - Fax 040-792 28 60, e-mail:
TR @ solarmobil.net
Sonstiges "Sonderschau Solare Mobilität" - Messen, Vorträge, Stromtankstelle, Grundsatzfragen, Kontakte
Sprachen Deutsch, Englisch

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Name Andreas Manthey
Funktion 2. Vorsitzender
Adresse Buchéstr. 12, 12435 Berlin,
Fon 030 5331 2201, Funk 0177 312 3119, Fax 030 5331 2209 -  E-mail:  AM @ solarmobil.net
Sonstiges Büro Berlin, Konferenzen, Workshops, Seminare, Grundsatzfragen
 

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Name Gerd Bruns
Funktion Schatzmeister
Adresse Gerd Bruns, Achtermannstr. 10, D - 48143 -Muenster,
Fon 0251 287 584 0, Funk 0172 525 85 21, Fax 0251 287 584 1, e-mail: GB @ solarmobil.net
Sonstiges Finanzen
 

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Name .Roland Reichel,
Funktion Ehrenvorsitzender
Adresse Reifenberg 85, D-91365 Weilersbach,
Fon 09194 8985, Funk 0177 56 43 451 - Fax 09194 4262, e-mail:
RR @ solarmobil.net
Sonstiges "Medien und Internet",
Redaktion und Herausgabe der Zeitschrift "Solarmobil", Auslandskontakte, Vorträge, Veröffentlichungen und Bücher, Infomaterial
Sprachen Deutsch, Englisch

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Persönlicher Bericht R. Reichel aus den Solarmobil Mitteilungen 50 (Juli 2003): "Mein Weg zur solaren Mobilität" (pdf, 430 kB)
 

 

Kassenprüfer Udo Heers, Bielefeld, e-mail: heers @ arcor.de
Fedor Krämer, Rheda-Wiedenbrück, e-mail:
fedor-kraemer-solar @ versanet.de

 


...Arbeitsgruppen im bsm

 

Arbeitsgruppe Park & Charge®

Name Henning Braun
Funktion Arbeitsgruppe Park & Charge®
Adresse Danziger Str. 26, 33605 Bielefeld .....
Fon in Fa. Udo Heers: 0521 20 89 758 - Fax 0521 20 67 40
E-Mail info @ park-charge.de
Sonstiges Henning Braun kümmert sich zusammen mit Udo Heers ehrenamtlich um das "Park & Charge® System"  

Name Udo Heers
Funktion Arbeitsgruppe Park & Charge
Adresse Gustav-Winkler-Str. 22, 33699 Bielefeld .....
Park & Charge in Fa. Udo Heers: Fon 0521 20 89 758, Fax. 0521 20 67 40
E-Mail info @ park-charge.de
Sonstiges Udo Heers kümmert sich zusammen mit Henning Braun ehrenamtlich um das "Park & Charge® System")

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Weitere Arbeitsgruppen
Politik,
Kontakte und
Öffentlichkeit
Georg Werckmeister, 63571 Gelnhausen, e-mail: GW @ solarmobil.net
Roland Reichel,
91365 Reifenberg, e-mail: RR @ solarmobil.net
Schule und
Ausbildung
Jo Weckler, 35519 Rockenberg, e-mail: joweckler @ hotmail.com
Solarschifffahrt Thomic Ruschmeyer, 21075 Hamburg, e-mail: TR @ solarmobil.net
Dirk Tegtmeyer,
31789 Hameln, e-mail: dirk @ solarwaterworld.de
Martin Lohrmann, e
-mail: info @ changemanagementservice.de
 

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...

Die Satzung des Bundesverband Solare Mobilität e.V. (in der Fassung vom 23.07.2004)
Druckversion zum download (17 kB): Satzung vom 23.07.04 als pdf-Datei


§ 1 Name, Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen ”Bundesverband Solare Mobilität e.V.” Er hat seinen Sitz in Münster und ist in das Vereinsregister eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Aufgaben und Ziele des Vereins
Der Verein ”Bundesverband Solare Mobilität e.V.” (abgekürzt bsm) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung 1977. Er dient der Förderung von Wissenschaft und Forschung.

Der Verein „bsm“ fördert die Entwicklung der solaren Mobilität, des umweltfreundlichen, nachhaltigen Verkehrs sowie regenerative Energietechniken. Bei entsprechenden Veranstaltungen werden die Einsatzmöglichkeiten und der Entwicklungsstand der solaren Mobilität und des nachhaltigen Verkehrs aufgezeigt. Geeignete Leistungsvergleiche fördern innovative Entwicklungen. Durch Zusammenschluß von Solarmobilfahrern/innen und -konstrukteuren/innen, durch internationale Kollegialität, verbesserten Informationsaustausch und Öffentlichkeitsarbeit sowie Entwicklung und Erprobung wird Wissenschaft und Forschung gefördert.

§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 4 Verwendung der Mittel
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.  Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Mitgliedschaft
Mitglieder des BSM können alle Personen und Institutionen werden, die Interesse an der solaren und nachhaltigen Mobilität haben:

  • als ordentliche Mitglieder (mit Stimmrecht in der Mitgliederversammlung)
  • als persönliche Fördermitglieder
  • als Firmen - Fördermitglieder
  • als Ehrenmitglieder.

Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft endet:

a) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Mitglied des Vorstands. Das Ende der Mitgliedschaft ist nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.

b) durch Ausschluß aus dem Verein. Hat ein Mitglied in erheblichem Maße gegen die Vereinsinteressen verstoßen, kann es durch Beschluß des Vorstandes aus dem Verein  ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluß ist dem Mitglied eine dreimonatige Einspruchsfrist einzuräumen. Über den Ausschluß eines Vorstandsmitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung.

c) durch Tod des Mitgliedes.

d) durch Nicht-Zahlen des fälligen Mitgliedsbeitrages auch nach zweimaliger Erinnerung und innerhalb der gesetzten Nachfrist.


§ 6 Beiträge
Die Höhe der zu zahlenden Geldbeträge und die Zahlungsweise werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.


§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.


§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist oberstes, beschlußfassendes Organ. Sie beschließt über alle Angelegenheiten des Vereins, insbesondere die Wahl des Vorstandes und die Auflösung des Vereins. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe einer Tagesordnung einberufen. Die Einladungsfrist beträgt vier Wochen vom Tage der Versendung an. Anträge zur Tagesordnung müssen vierzehn Tage vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich vorliegen. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert, sowie wenn mindestens ein Viertel aller Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern. Über die Mitglieder­versammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von dem/der Versammlungsleiter/in und dem/der Protokollführer/in zu unterschreiben ist.


§ 9 Vorstand

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind

  • der/die Vorsitzende,
  • der/die Stellvertreter/in und
  • der/die Kassierer/in

Die Vorstandsmitglieder sind jeweils einzelvertretungsbefugt. Im Innenverhältlnis bedürfen Vertretungsverhandlungen und Geldgeschäfte der Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitgliedes.
Der Vorstand hat bei seiner Tätigkeit eigene Interessen hinter die der Gesamtheit zurückzustellen. Er führt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Mit der Erledigung bestimmter Aufgaben kann der Vorstand Spezialisten/innen beauftragen.


§ 10 Wahl des Vorstandes
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand. Die Wahl erfolgt für zwei Jahre; die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig.

Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt.


§ 11 Verfahrensregeln

Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn die Einladung ordnungsgemäß erfolgte. Soweit die Satzung nichts anderes vorsieht, ist für alle Beschlüsse die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Satzungsänderungen und der Beschluß über die Auflösung des Vereins bedürfen der Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder.


§ 12 Auflösung des Vereins
Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks ist das Vermögen des Vereins zu steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der Satzung zu verwenden. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.

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